Nein zur Degradierung der Kirchenvorsteherschaft
Der Kirchentrat kann Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichten und die dazu nötigen Massnahmen ergreifen, heisst es in der neuen Verfassung. «Eine Massnahme ist im Rechtssinn ein einseitig-hoheitliches Handeln, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft», definiert Wikipedia. Der Kirchenrat wird also für den Konfliktfall ermächtigt, einseitig und hoheitlich zu handeln, in einer Weise, die sich nicht allgemein verbindlich definieren lässt. Böse gesagt: Der Kirchenrat befiehlt. Die Arbeit müssen die Kirchenvorsteherschaften leisten. Sie müssen die Massnahmen des Kirchenrates in der alltäglichen Praxis umsetzen. Doch die Kirche ist kein Konzern. Die Vorsteherschaft besteht nicht aus Angestellten. Die