Der Kirchentrat kann Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichten und die dazu nötigen Massnahmen ergreifen, heisst es in der neuen Verfassung. «Eine Massnahme ist im Rechtssinn ein einseitig-hoheitliches Handeln, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft», definiert Wikipedia. Der Kirchenrat wird also für den Konfliktfall ermächtigt, einseitig und hoheitlich zu handeln, in einer Weise, die sich nicht allgemein verbindlich definieren lässt. Böse gesagt: Der Kirchenrat befiehlt. Die Arbeit müssen die Kirchenvorsteherschaften leisten. Sie müssen die Massnahmen des Kirchenrates in der alltäglichen Praxis umsetzen. Doch die Kirche ist kein Konzern. Die Vorsteherschaft besteht nicht aus Angestellten. Die meisten engagieren weitgehend ehrenamtlich. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zurückzutreten. Viele, ist zu befürchten, werden das tun.

Eine Antwort

  1. Eigentlich müsste sich ja jede Kirchenbehörde sofort regen. Für was wählt denn jede Kirchgemeinde noch Behördenmitglieder, wenn schon bei Beginn der Kirchenrat im Nacken liegt. Warum wohl haben sich die Leute aus Appenzell jetzt schon ein Sonderrecht gesichert??

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert