Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Der Kirchenrat erhält das Recht, in bestimmten Fällen «Massnahmen zu treffen», die das Leben der Kirchgemeinde verändern. Es ist gar nicht nötig, dass der Kirchenrat das jemals tut. Schon nur dadurch, dass er dieses Recht hat, entsteht dauerhaft eine Hierarchie, die es so bisher nicht gab. Bisher wusste jede Kirchenvorsteherschaft: Solange wir unsere Aufgaben erfüllen, kann uns der Kirchenrat nichts befehlen. Das ist fortan nicht mehr der Fall. Die Kirchenvorsteherschaften gewöhnen sich an den Gedanken: «Die in Trogen» können je nach Umständen Massnahmen für unsere Gemeinde treffen. Ohne dass sie das recht merken, verlieren die Kirchenvorsteherschaften ihr freies Selbstbewusst und üben sich in dem Gefühl, abhängig vom Wohlwollen der Oberbehörde zu sein. Nur Appenzell hat sich diesbezüglich ein Sonderrecht gesichert. Das bringt auch zwischen die Gemeinden eine langfristig ungute Ungleichheit.
Für was wählt denn jede Kirchgemeinde noch Behördenmitglieder? Nur weil es ein schöner Alter Brauch ist? Ich finde es sehr bedenklich, wenn so der Souverän einfach umgangen wird. Offensichtlich haben die Innerrhoder den Braten gerochen und sich ein Sonderrecht gesichert.