2 Antworten

  1. Der Kirchenrat erhält das Recht, in bestimmten Fällen «Massnahmen zu treffen», die das Leben der Kirchgemeinde verändern. Es ist gar nicht nötig, dass der Kirchenrat das jemals tut. Schon nur dadurch, dass er dieses Recht hat, entsteht dauerhaft eine Hierarchie, die es so bisher nicht gab. Bisher wusste jede Kirchenvorsteherschaft: Solange wir unsere Aufgaben erfüllen, kann uns der Kirchenrat nichts befehlen. Das ist fortan nicht mehr der Fall. Die Kirchenvorsteherschaften gewöhnen sich an den Gedanken: «Die in Trogen» können je nach Umständen Massnahmen für unsere Gemeinde treffen. Ohne dass sie das recht merken, verlieren die Kirchenvorsteherschaften ihr freies Selbstbewusst und üben sich in dem Gefühl, abhängig vom Wohlwollen der Oberbehörde zu sein. Nur Appenzell hat sich diesbezüglich ein Sonderrecht gesichert. Das bringt auch zwischen die Gemeinden eine langfristig ungute Ungleichheit.

  2. Für was wählt denn jede Kirchgemeinde noch Behördenmitglieder? Nur weil es ein schöner Alter Brauch ist? Ich finde es sehr bedenklich, wenn so der Souverän einfach umgangen wird. Offensichtlich haben die Innerrhoder den Braten gerochen und sich ein Sonderrecht gesichert.

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